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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5384
OLG Hamburg, 01.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 (https://dejure.org/1993,5384)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 (https://dejure.org/1993,5384)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 (https://dejure.org/1993,5384)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 ff § 494a
    Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Beweissicherungskosten als Kosten des Hauptprozesses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweissicherungskosten; Kosten des Hauptprozesses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1130
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Rechtsprechung
   OLG München, 30.07.1993 - 11 W 2050/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2985
OLG München, 30.07.1993 - 11 W 2050/93 (https://dejure.org/1993,2985)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.1993 - 11 W 2050/93 (https://dejure.org/1993,2985)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - 11 W 2050/93 (https://dejure.org/1993,2985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 28 O 23635/92
  • OLG München, 30.07.1993 - 11 W 2050/93

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1130
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • OLG München, 12.02.2003 - 11 W 700/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

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  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 W 212/15

    Keine Rückfestsetzung nach Doppelzahlung im Falle der Aufrechnung des Gläubigers

    Dabei kann dahinstehen, ob die Rückfestsetzung überzahlter Kosten im vereinfachten Verfahren nach § 91 Abs. 4 ZPO nur in dem hier nicht vorliegenden Fall einer Änderung oder des Wegfalls der Kostengrundentscheidung (vgl. BGH NJW-RR 2013, 186) möglich ist oder auch dann, wenn der Rückzahlungsbetrag sonstwie feststeht (vgl. zur richterrechtlichen Rechtslage noch vor Inkrafttreten des § 91 Abs. 4 ZPO am 01.09.2004: OLG Düsseldorf JurBüro 1998, 309; OLG Koblenz JurBüro 2003, 199; OLG Zweibrücken JurBüro 2004, 657; a. A.: KG RPfleger 1980, 438; OLG Köln RPfleger 1987, 474; OLG München MDR 1993, 1130).
  • OLG München, 09.10.2000 - 11 W 2451/00

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung des auswärtigen Mahnanwalts bei Vertretung

    Der Rechtsstreit betrifft den alltäglichen Geschäftsbetrieb der Klägerin, bei dem eine schriftliche Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten ausgereicht hätte (vgl. Senat, MDR 1993, 1130 = JurBüro 1994, 228 ).
  • OLG München, 05.07.1999 - 11 W 1889/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

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  • OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Bei einer Streitsache aus dem alltäglichen Lebens- und Geschäftsbereichs sind die Kosten eines von der Partei eingeschalteten Verkehrsanwalts jedoch nicht einmal in der Höhe der Kosten einer fiktiven Informationsreise - 352 - AnwBl 1999, 352-353 - 353 - erstattungsfähig, wenn sich die Information im wesentlichen in der Übermittlung bereits vorhandener, aus sich heraus verständlicher Unterlagen erschöpft (Senat, JurBüro 1979, 1382; 1980, 235; JurBüro 1994, 228 = MDR 1993, 1130 = OLGR 1994, 12).
  • OLG München, 07.05.2001 - 11 W 1202/01

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Absetzung

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  • OLG Naumburg, 09.04.2002 - 5 W 54/02
    Vielmehr darf die Partei einen auswärtigen Anwalt regelmäßig nur dann auf Kosten des Gegners einschalten, wenn es ihr nicht möglich oder nicht zumutbar ist, einen Prozeßbevollmächtigten am Gerichtsort fernmündlich oder schriftlich über den Sach- und Streitstand zu unterrichten (OLG Bamberg JurBüro 1992, 612; OLG München MDR 1993, 1130; OLG Koblenz JurBüro 2000, 85).
  • OLG München, 31.07.1997 - 11 W 1370/97

    Beschwerde gegen eine richterliche Abhilfeentscheidung im

    Bei einer Streitsache aus dem alltäglichen Lebens- und Geschäftsbereich sind die Kosten eines von der Partei eingeschalteten Verkehrsanwalts jedoch nicht einmal in Höhe der Kosten einer fiktiven Informationsreise erstattungsfähig, wenn sich die Information im wesentlichen in der Übermittlung bereits vorhandener, aus sich heraus verständlicher Unterlagen erschöpft (Senat JurBüro 1979, 1382; 1980, 235; JurBüro 1994, 228 = MDR 1993, 1130 = OLG Report München 1994, 12).
  • OLG München, 03.12.1996 - 11 W 2574/96
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Rechtsstreit ein alltägliches Geschäft eines Handelsunternehmens betrifft und sich die Information - z. B. wegen über den Geschäftsvorfall vorhandener schriftlicher Unterlagen - ohne weiteres auf dem Postweg abwickeln läßt (vgl. Senat. JurBüro 1979, 1382; 1980, 235 MDR 1993, 1130 = JurBüro 1994, 228).
  • OLG Dresden, 14.05.1997 - 15 W 554/97

    Erstattungsfähigkeit von Kosten des Verkehrsanwalts

  • OLG Braunschweig, 03.09.1998 - 2 W 151/98

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines im Mahnverfahren beauftragten

  • OLG München, 19.11.1997 - 11 W 2775/96
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   OLG Hamburg, 09.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93   

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https://dejure.org/1993,8920
OLG Hamburg, 09.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 (https://dejure.org/1993,8920)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 (https://dejure.org/1993,8920)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 (https://dejure.org/1993,8920)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1130
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2016 - 6 W 25/16

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Erstattung der dem in der Hauptsache

    Die Streitfrage, ob dem obsiegenden Kläger in dieser Konstellation die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens nur anteilig zu erstatten sind (so etwa Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 09.07.1993, 8 W 100/93) hat der BGH verneint und dem obsiegenden Kläger die Erstattung der gesamten Gerichtskosten zugesprochen, da es im Verhältnis der am Hauptsacheverfahren beteiligten Personen bei der erforderlichen Parteiidentität verbleibe und die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nicht geringer wären, wenn der weitere, nicht verklagte Antragsgegner hinweggedacht würde (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004, Az VII ZB 9/03).
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